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Seit der Gesundheitsreform im Januar 2004 dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur noch in festgelegten Ausnahmefällen auf Kassenrezept verschrieben werden. Was nicht allen bekannt ist: Die Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus der Kassenerstattung ist ausschließlich aus Kostengründen erfolgt und nicht aufgrund von Zweifeln an ihrer Wirksamkeit. Im Gegenteil: Sie sind nur deshalb rezeptfrei, weil die zuständige staatliche Behörde sie aufgrund überzeugender wissenschaftlicher Belege nicht nur als wirksam, sondern darüber hinaus als gut verträglich und daher auch im Sinne einer Selbstbehandlung als entsprechend geeignet bewertet hat.
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel in der Regel nicht mehr erstatten und diese daher nicht mehr auf „Rezept zu Lasten der Kassen“ verordnet werden dürfen, wünschen sich viele Patienten dennoch eine klare Empfehlung ihres Arztes. Zu diesem Zweck verordnen immer mehr Ärztinnen und Ärzte rezeptfreie Arzneimittel, von denen sie als Arzneimittel für ihre Therapie überzeugt sind, auf dem eigens dafür geschaffenen „Grünen Rezept“.
Auf dem „Grünen Rezept“ verordnete Arzneimittel sind somit eine direkte - therapeutisch sinnvolle -Empfehlung des Arztes Ihres Vertrauens. Die Kosten sind allerdings auch hier von Ihnen selbst zu tragen.
Wenn es um Möglichkeiten und Grenzen rezeptfreier Arzneimittel geht, können Sie auch das persönliche Gespräch in Ihrer Apotheke suchen, denn auch dort berät man Sie gern rund um eine wirksame und gut verträgliche Selbstmedikation. Fachmännisch geprüfte Hintergrundinformationen erhalten Sie zusätzlich im Internet unter www.arzneimittelscout.de.
Gerne unterstützen auch wir Ihre Gesundheit mit interessanten Erkenntnissen unter www.gesundheitshilfe.de.