Von: Deutscher Bundestag, PuK 2
Durch die Einrichtung von Umweltzonen in Großstädten wird ein positiver Effekt für die Qualität der Luft erreicht. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5318). Umweltzonen würden sowohl zu einem Rückgang der Feinstaubbelastung als auch der Belastung mit Stickstoffoxid führen. Untersuchungen in Berlin hätten zudem ergeben, dass der Bestand an alten Fahrzeugen nach Einführung der Umweltzone schneller als vom Land Berlin erwartet zurückgegangen sei. So habe der Bestand alter Fahrzeuge in Berlin, wo am 1. Januar 2008 die Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge der schlechtesten Schadstoffgruppe eingerichtet worden sei, bis Ende 2008 um mehr als 70 Prozent abgenommen. Bei Nutzfahrzeugen sei ein Rückgang um 53 Prozent registriert worden. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz rechne mit einer deutlichen Steigerung der Wirkung der Umweltzonen, wenn sie nur noch von den saubersten Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden dürften. Diese Umweltzonen gebe es seit dem 1. Januar 2010 in Berlin und seit dem 1. März 2011 in Leipzig.