Von: www.nem-ev.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wenden wir uns mit einer dringenden Bitte und Aufforderung an Sie:
Im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit scheinbar kleinen Änderungen gewollt oder ungewollt immense Auswirkungen auf einen ganzen Industriezweig und mehr als ein Drittel der Deutschen haben wird. Es handelt sich um die geplante Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches vom 16.07.2010 durch das BMELV.
Nahrungsergänzungsmittel sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht länger Lebensmittel, sondern Zusatzstoffe sein!!
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische und angereicherte Lebensmittel einer bürokratischen Zulassung bedürfen.
Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.
Eine bürokratische Zulassung führt zu einer enormen Verteuerung von Produkten. Es ist der Verbraucher, der zwangsläufig die Verteuerung von Produkten tragen muss, wenn er sie sich dann überhaupt noch leisten kann. 35,9 Millionen Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06).
Gegen Gesetzentwürfe kann Widerspruch eingelegt werden. Und diese Möglichkeit bitten wir Sie dringend, falls nicht schon getan, zu nutzen.
Der NEM Verband hat beim Bundesamt für Ernährung, Landwirtschat und Verbraucherschutz durch Herrn Dr. Büttner, Rechtsanwalt für Lebensmittelrecht, Widerspruch gegen die geplante Gesetzesänderung eingelegt und gleichzeitig eine Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht.
Bitte sagen auch Sie „NEIN“ zu der geplanten Gesetzesänderung vom 16.07.2010 zum 2. Gesetz des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften. Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung ist sehr kurz gesetzt und läuft bereits am 31. August 2010 aus.
Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird. Auch über die Frist hinaus könnten Einsprüche klar machen, wieviele Menschen sich wehren!
Wehren auch Sie sich
Im Anhang finden Sie ein vorgefertigtes Schreiben für den Widerspruch gegen den Änderungsentwurf des 2. LFGB vom 16.07.10 durch das BMELV. Sie können das Schreiben nach Ihren Wünschen ändern oder aber Sie setzen lediglich Ihren Briefkopf und Ihr Unterschriftsfeld ein.
Nach Möglichkeit faxen, denn damit erhalten Sie einen Beleg über den Eingang des Faxes und können sich auch rechtlich darauf berufen. Wie das im Fall vom Zugang als Email ist, kann strittig sein. Doch falls die Zeit fehlt, lieber das Schreiben als Email verschicken, als nichts zu tun!
Bitte leiten Sie dieses Schreiben weiter oder kopieren Sie den Text und senden Sie ihn an Ihre Kunden, Bekannte, Freunde, Familie.....
Hier wäre auch das vorformulierte Protestschreiben der EFN an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://173033.formmailer.onetwomax.de/ eine Möglichkeit gegen den Gesetzesentwurf zu protestieren.
Danke für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Scheffler
Präsident NEM Verband
mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V.
Rhein-Mosel-Straße 28
56281 Emmelshausen
E-Mail: info(at)nem-ev.de
www.nem-ev.de