Von: www.foodwatch.de
Fruchtkremfüllungen müssen keine Spur von Frucht enthalten und Schokoladenpudding nur ein Prozent Kakao, zusammengeklebte Fleischstücke dürfen ohne Kennzeichnung als Schinken verkauft werden – so steht es im Deutschen Lebensmittelbuch. Wie diese Festlegungen zustande kommen, erfährt weiterhin niemand. Am Dienstag, 2. November 2010, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eine Berufungsklage von foodwatch auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission abgelehnt.
Die 32 Mitglieder der Lebensmittelbuchkommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, tagen also weiter hinter verschlossenen Türen. Lediglich die Ergebnisse der Beratungen sollen wir erfahren dürfen. Doch wer in der Diskussion welche Interessen mit welchen Argumenten vertreten hat und wie die Entscheidungsfindung überhaupt abläuft, bleibt weiter Geheimsache.
Wir werden das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob wir Revision beantragen. Wir finden, dass diese Entscheidung weder mit dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetztes zu vereinbaren ist, auf dessen Grundlage wir Klage eingereicht hatten, noch mit der Transparenz, die Bürger nach diesem Gesetz von Behörden erwarten können. Solche weitreichenden Entscheidungen, die bestimmen, was am Ende in unserem Einkaufskorb und auf unserem Teller landet, dürfen in einer Demokratie nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit fallen!