Von: Deutscher Bundestag
Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags
Der Gesundheitsausschuss ist unzufrieden mit der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Es gebe „deutliche Anzeichen“ dafür, dass es in der Bewilligungspraxis „erhebliche Defizite gibt“. In einem Entschließungsantrag heißt es: „Diese Entwicklung […] steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen“.
Der Gesundheitsausschuss fordert den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes daher auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die „Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet sowie die Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Notwendig sei es zudem, „verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz zu erstellen, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen ausgeschöpft wurden“. Im Entschließungsantrag wird darüber hinaus verlangt, dass „die Entscheidungen der Krankenkassen transparent, mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründungen getroffen werden“. Bescheide sollten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Bis zum 31. März 2012 will der Ausschuss schriftlich über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden.