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Meldungen
06. September 2011
Ab 6. September kein Importhonig mehr in Regalen? EuGH-Entscheidung zur Gentechnik in Lebensmitteln
Rubrik: Meldungen

Von: Sabine Armbruster, Mellifera e.V.

David erwartet Sieg gegen Goliath

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6. September um 15.00 Uhr fällt der Europäische Gerichtshof ein entscheidendes Urteil in Sachen Gentechnik in Lebensmitteln. Sie erhalten dazu ganz aktuell eine Pressemeldung von uns. Vorab können Sie sich schon unter www.bienen-gentechnik über die Thematik und die Historie informieren. Unter dieser Internetadresse finden Sie auch kurz nach der Urteilsverkündung weiteres Material, u. a. den Text des Originalurteils sowie eine Stellungnahme der auf Gentechnik spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll.

Konkret geht es um einen Imker, der mit Unterstützung des „Aktionsbündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik“ gegen Verunreinigungen seines Honigs geklagt hat. In seinem Honig wurden Pollen des in der EU nicht als Lebensmittel zugelassenen Genmaises MON 810 (Hersteller Monsanto) gefunden. Daraufhin hat er seine gesamte Honigernte in der Müllverbrennung entsorgt.  Das Aktionsbündnis fordert zusammen mit dem Imker vor dem EuGH den Schutz vor der Verunreinigung von Honig durch nicht als Lebensmittel zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Initiiert wurde das Aktionsbündnis, das sich aus Spenden und durch den Verkauf von Schutzhonig finanziert, von Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologischen Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld. Er hat auch die die gesamte Koordination übernommen. Dem Bündnis gehören neben Mellifera e. V. weitere bundesweit tätige Imkerverbände sowie Demeter, Bioland, der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft und die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller an.

Das morgige Urteil des EuGH hat unabhängig von seinem Inhalt EU-weit nicht nur für den Honig, sondern für alle Lebensmittel Bedeutung. Sollte der EuGH im Sinne des Aktionsbündnisses und des klagenden Imkers entscheiden, könnte das bedeuten, dass in Kürze viele Importhonige und andere Lebensmittel aus den Regalen verschwinden. Wenn der EuGH dagegen entscheidet, dass Honig mit MON810-Pollen keine gentechnikrechtliche Zulassung benötigt, würde er damit von dem bisher von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten vertretenen Grundsatz der „Null-Toleranz“ für nicht zugelassenes genetisch verändertes Material in Lebensmitteln abweichen und damit den Verbraucherschutz vor den Risiken der Gentechnik relativiert. Außerdem würde er damit die Rechtsauffassung des Generalstaatsanwalts beim Gerichtshof verwerfen, der Honig mit MON 810-Pollen als „genetisch verändertes Lebensmittel“ angesehen hat.

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